Investitionsratgeber

Immobilienkauf in der Türkei 2026 für Ausländer: Grundbuch, Unterlagen, Staatsbürgerschaft und Investitionen in Bursa

Können Ausländer in der Türkei Immobilien kaufen? Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen 2026, Grundbuchverfahren, erforderliche Unterlagen, Kaufnebenkosten und Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen. Entdecken Sie Wohnungen, Villen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien in Bursa mit BURSABROKER.

BURSABROKER Gayrimenkul EditörVeröffentlicht: 7.11.2026Aktualisiert: 7.11.202610 Min. Lesezeit
Diesen Artikel teilen
Immobilienkauf in der Türkei 2026 für Ausländer: Grundbuch, Unterlagen, Staatsbürgerschaft und Investitionen in Bursa

Immobilienkauf in der Türkei 2026 für Ausländer: Grundbuch, Unterlagen, Staatsbürgerschaft und Investitionen in Bursa

BURSABROKER Immobilien | Ratgeber für internationale Investoren

Letzte Aktualisierung: 7. November 2026

Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei eine Wohnung, ein Apartment, eine Villa, eine Residenz, ein Grundstück, eine landwirtschaftliche Fläche, eine Fabrik, eine Lagerhalle, ein Büro oder eine Gewerbeimmobilie erwerben möchten, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

Dürfen Ausländer in der Türkei Immobilien kaufen? Ja. Gemäß den Artikeln 35 und 36 des türkischen Grundbuchgesetzes Nr. 2644 dürfen berechtigte ausländische natürliche Personen und bestimmte Gesellschaften Immobilien in der Türkei erwerben. Dabei gelten Einschränkungen hinsichtlich Staatsangehörigkeit, Lage, Grundstücksfläche und weiterer rechtlicher Voraussetzungen.

BURSABROKER Gayrimenkul bietet professionelle Immobilienvermittlung für internationale Käufer, Verkäufer, Mieter und Immobilieneigentümer in allen 17 Bezirken der Provinz Bursa.

Möchten Sie in Bursa eine Immobilie kaufen, verkaufen oder mieten?

https://bursabroker.com/

1. Gesetzliche Voraussetzungen für den Immobilienkauf durch Ausländer

Ausländische natürliche Personen müssen verschiedene gesetzliche Bedingungen erfüllen:

  • Zulässige Staatsangehörigkeit: Der Käufer muss Staatsangehöriger eines Landes sein, dessen Bürger in der Türkei Immobilien erwerben dürfen.
  • 30-Hektar-Grenze: Für ausländische natürliche Personen gilt grundsätzlich eine landesweite Erwerbsgrenze von 30 Hektar. Das Gesetz enthält Bestimmungen über die mögliche Erhöhung dieser Grenze.
  • Bezirksgrenze: Die Gesamtfläche der entsprechenden Immobilienerwerbe und selbstständigen beschränkten dinglichen Rechte ausländischer natürlicher Personen darf 10 % der im Privateigentum befindlichen Fläche des jeweiligen Bezirks nicht überschreiten.
  • Sperr- und Sicherheitsgebiete: In militärischen Sperrgebieten, Sicherheitszonen und besonders geregelten Gebieten können Verbote oder Genehmigungspflichten bestehen.
  • Besondere Immobilienarten: Landwirtschaftliche Flächen, Schutzgebiete und unbebaute Grundstücke können zusätzlichen Einschränkungen unterliegen.

Vor dem Kauf sollte die Erwerbsberechtigung bei den zuständigen Behörden überprüft werden.

2. Benötigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, um Immobilien zu kaufen?

Nein. Für den Immobilienkauf in der Türkei ist grundsätzlich keine vorherige Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Der Erwerb einer Immobilie führt jedoch nicht automatisch zum Erhalt der türkischen Staatsbürgerschaft oder einer Aufenthaltserlaubnis.

Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Immobilieneigentum werden gesondert nach den jeweils geltenden Voraussetzungen der türkischen Migrationsbehörde geprüft.

Offizielle Informationen: https://www.goc.gov.tr/

3. Erforderliche Unterlagen beim Immobilienkauf durch Ausländer

Je nach Art des Geschäfts können folgende Dokumente erforderlich sein:

  1. Gültiger Reisepass oder amtlich anerkanntes Identitätsdokument.
  2. Falls erforderlich, beglaubigte türkische Übersetzungen sowie zusätzliche Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweise.
  3. Angaben zur Eigentumsurkunde oder zur Block- und Flurstücknummer.
  4. Angaben zum steuerlichen Immobilienwert der zuständigen Gemeinde.
  5. Obligatorische Erdbebenversicherung (DASK), sofern für die Immobilie vorgeschrieben.
  6. Devisenankaufsbescheinigung (Döviz Alım Belgesi – DAB), soweit erforderlich.
  7. Rechtsgültige Vollmacht, wenn eine Partei vertreten wird.
  8. Zugelassener Dolmetscher, sofern gesetzlich erforderlich.
  9. Dokumente zur Feststellung des Investitionsbetrags und zur Eignung bei staatsbürgerschaftsbezogenen Transaktionen.
  10. Weitere Unterlagen, die das zuständige Grundbuchamt im Einzelfall verlangt.

Die Anforderungen können je nach Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung des Käufers und Eigenschaften der Immobilie variieren.

Offizielles Video: Erforderliche Dokumente beim Immobilienerwerb durch Ausländer

Sehen Sie sich das offizielle Informationsvideo auf Your Key Türkiye an, einer Plattform der türkischen Generaldirektion für Grundbuch und Kataster.

Videoquelle: Your Key Türkiye – Generaldirektion für Grundbuch und Kataster (TKGM).

https://sss.yourkeyturkiye.gov.tr/media/tr/videos/001.mp4

Das Video wurde nicht von BURSABROKER produziert. Für verbindliche und aktuelle Anforderungen sind die Informationen der zuständigen Behörden maßgeblich.

4. Wie funktioniert die Eigentumsübertragung beim türkischen Grundbuchamt?

Schritt 1 – Auswahl der Immobilie

Legen Sie Ihr Budget, den bevorzugten Standort, die Immobilienart und Ihre Investitionsziele fest.

Schritt 2 – Rechtliche und immobilienbezogene Prüfung

Überprüfen Sie die Eigentumsverhältnisse, Hypotheken, Pfändungen, Grundbuchvermerke, Bebauungspläne, Baugenehmigungen und weitere relevante Unterlagen.

Schritt 3 – Finanzielle Vorbereitung

Bereiten Sie den Kaufpreis, die Zahlungsnachweise, Banktransaktionen und erforderlichen Devisengeschäfte vor.

Schritt 4 – Antragstellung

Der Antrag wird über einen geeigneten offiziellen Kanal der Grundbuchverwaltung gestellt. WebTapu gehört zu den verfügbaren Diensten.

Schritt 5 – Gebühren und Termin

Nach Prüfung durch das zuständige Grundbuchamt werden die erforderlichen Zahlungen geleistet und der Termin zur Abwicklung wahrgenommen.

Schritt 6 – Eintragung im Grundbuch

Die Parteien oder ihre bevollmächtigten Vertreter schließen das Geschäft ab. Das Eigentum geht mit der Eintragung im Grundbuch über.

Für die Bearbeitung sämtlicher Immobiliengeschäfte gibt es keine einheitlich garantierte Bearbeitungsdauer.

Offizielles WebTapu-Portal: https://webtapu.tkgm.gov.tr/

5. Was ist die Devisenankaufsbescheinigung (DAB)?

Die Devisenankaufsbescheinigung, auf Türkisch Döviz Alım Belgesi (DAB), dokumentiert den entsprechenden Devisenverkauf über eine Bank.

Nach den einschlägigen Vorschriften ist diese Bescheinigung beim Immobilienerwerb durch Kauf für ausländische natürliche Personen erforderlich.

Zeitpunkt, Betrag und Nachweisdokumente müssen den geltenden Bank- und Grundbuchverfahren entsprechen.

Die Vorschriften für ausländische natürliche Personen dürfen nicht ohne Weiteres auf Gesellschaften mit ausländischem Kapital oder besondere Transaktionsarten übertragen werden.

6. Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in der Türkei

Ausländische Käufer sollten folgende Kosten berücksichtigen:

  • Grundbuchübertragungssteuer bzw. Tapu-Harç: Bei einem gewöhnlichen Verkauf grundsätzlich 2 % für den Käufer und 2 % für den Verkäufer, insgesamt 4 % des gesetzlich maßgeblichen Wertes.
  • Verwaltungs- und Dienstleistungsgebühren der Grundbuchverwaltung.
  • Übersetzungs- und Notarkosten, soweit erforderlich.
  • Bankgebühren und Kosten für Devisengeschäfte.
  • Bewertungs- und Investitionsnachweiskosten, sofern vorgeschrieben.
  • Immobilienmaklerprovisionen gemäß den geltenden Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen.
  • Erdbebenversicherung und weitere immobilienbezogene Kosten.

Nach dem Erwerb können Grundsteuer, Hausgeld, Versicherungsprämien und weitere laufende Ausgaben anfallen.

Der tatsächliche Kaufpreis sowie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage müssen berücksichtigt werden.

7. Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen

Ausländische Investoren können unter bestimmten Voraussetzungen die außerordentliche türkische Staatsbürgerschaft durch eine qualifizierte Immobilieninvestition beantragen.

Die maßgebliche Mindestinvestitionssumme beträgt nach den entsprechenden Vorschriften 400.000 US-Dollar.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören:

  • Erwerb einer Immobilie, die für das Staatsbürgerschaftsverfahren geeignet ist.
  • Nachweis der erforderlichen Investitionssumme.
  • Eintragung einer Verpflichtung, die Immobilie mindestens drei Jahre lang nicht zu verkaufen.
  • Durchführung der vorgeschriebenen Verfahren zur Feststellung des Investitionsbetrags und der Eignung.
  • Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden.

Wichtig: Der Kauf einer Immobilie im Wert von 400.000 US-Dollar führt nicht automatisch zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft.

Nicht jedes Grundstück, jede landwirtschaftliche Fläche oder jede Gewerbeimmobilie erfüllt die Voraussetzungen für diesen Weg.

Offizielle Informationen:

https://www.invest.gov.tr/tr/investmentguide/Sayfalar/acquiring-property-and-citizenship.aspx

8. Dürfen Ausländer Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen kaufen?

Ausländische natürliche Personen können bestimmte Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen erwerben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Dabei sind zusätzliche Aspekte zu beachten:

  • Beschränkungen beim Erwerb und bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen.
  • Bebauungspläne und Baurechte.
  • Miteigentum und Grundstückszuschnitt.
  • Natur- und Denkmalschutzgebiete.
  • Verpflichtungen zur landwirtschaftlichen Nutzung.
  • Die gesetzlich vorgesehene Verpflichtung, bei unbebauten Grundstücken innerhalb von zwei Jahren ein Entwicklungsprojekt einzureichen.

Vor dem Erwerb von Grundstücken, Weinbergen, Obstgärten, Olivenhainen oder Industrieflächen in Bursa sollten die rechtliche Situation und die zulässige Nutzung geprüft werden.

9. Kauf von Fabriken, Lagerhallen und Gewerbeimmobilien

Ausländische Investoren dürfen unter den geltenden Voraussetzungen geeignete Fabriken, Lagerhallen, Büros, Geschäfte und andere Gewerbeimmobilien erwerben.

Vor dem Kauf sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Grundbuch- und Eigentumsverhältnisse.
  • Bebauungsplan und genehmigte Nutzung.
  • Betriebsgenehmigungen.
  • Bestehende Mietverhältnisse.
  • Industrie- und Umweltvorschriften.
  • Verkehrsanbindung und Infrastruktur.

Bursa bietet unterschiedliche Industrie- und Gewerbeimmobilien in Nilüfer, Osmangazi, İnegöl, Gemlik und weiteren Bezirken.

10. Immobilienerwerb durch ausländische Unternehmen

Für im Ausland gegründete Unternehmen und türkische Gesellschaften mit ausländischem Kapital gelten unterschiedliche gesetzliche Vorschriften.

Im Ausland gegründete Gesellschaften dürfen Immobilien nur in dem Umfang erwerben, der durch einschlägige Sondergesetze und internationale Regelungen zugelassen ist.

Türkische Gesellschaften mit ausländischem Kapital können unter Artikel 36 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 fallen, wenn ausländische Investoren mindestens 50 % des Gesellschaftskapitals besitzen oder berechtigt sind, die Mehrheit des Leitungsorgans zu bestellen oder abzuberufen.

Je nach Rechtsstellung, Tätigkeitsbereich und Immobilie können besondere Genehmigungsverfahren oder gesetzliche Ausnahmen gelten.

Vor dem Erwerb müssen Handelsregisterdaten, Vertretungsbefugnisse und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen geprüft werden.

11. Immobilieninvestitionen in Bursa, Türkei

Bursa bietet verschiedene Immobilienmöglichkeiten in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft und Tourismus.

Nilüfer

Eigentumswohnungen, moderne Apartments, Residenzen, Villen, Büros, Ladenlokale und Gewerbeimmobilien.

Osmangazi

Wohnimmobilien, Geschäfte, Büros und verschiedene Gewerbeimmobilien.

Yıldırım

Wohnungen, Ladenlokale und standortabhängige Entwicklungsmöglichkeiten.

Mudanya

Küstennahe Wohnungen, Villen, Ferienimmobilien und Zweitwohnsitze.

Gemlik

Wohnimmobilien, Gewerbeobjekte sowie industrie- und logistikbezogene Immobilien.

İnegöl

Fabriken, Produktionsanlagen, Lagerhallen, Industriegrundstücke und Wohnimmobilien.

Alle 17 Bezirke von Bursa

BURSABROKER betreut Immobilienkäufer, Verkäufer, Mieter und Vermieter in:

Nilüfer, Osmangazi, Yıldırım, Mudanya, Gemlik, İnegöl, Gürsu, Kestel, Karacabey, Mustafakemalpaşa, Orhangazi, İznik, Yenişehir, Keles, Orhaneli, Büyükorhan und Harmancık.

Eignung, Rechtslage, Preisgestaltung und Investitionsziele sollten für jede Immobilie individuell beurteilt werden.

Entdecken Sie Immobilien- und Standortinformationen für Bursa:

https://bursabroker.com/rehber

12. Können ausländische Eigentümer ihre Immobilien in der Türkei verkaufen?

Ja. Ausländische Immobilieneigentümer dürfen ihre Immobilien in der Türkei grundsätzlich verkaufen, sofern die geltenden gesetzlichen Beschränkungen eingehalten werden.

Vor dem Verkauf sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Hypotheken, Pfändungen und Grundbuchvermerke.
  • Verkaufsbeschränkungen aufgrund eines Staatsbürgerschaftsverfahrens.
  • Mögliche steuerliche Verpflichtungen.
  • Vollmachten und Vertretungsbefugnisse.
  • Bankverfahren und internationale Geldüberweisungen.

BURSABROKER bietet Immobilienmarketing und Vermittlungsleistungen für ausländische Eigentümer an, die ihre Immobilien in Bursa verkaufen möchten.

13. Können ausländische Eigentümer ihre Immobilien vermieten?

Grundsätzlich ja.

Für langfristige Wohnraummietverträge, Gewerbemietverträge und kurzfristige touristische Vermietungen können unterschiedliche Vorschriften gelten.

Bei der touristischen Kurzzeitvermietung von Wohnimmobilien können besondere Genehmigungen und weitere gesetzliche Anforderungen erforderlich sein.

BURSABROKER unterstützt Vermieter und Mieter bei der Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Bursa.

14. Häufig gestellte Fragen zum Immobilienkauf in der Türkei

Können Ausländer eine Wohnung in der Türkei kaufen?

Ja. Voraussetzung ist, dass die Staatsangehörigkeit des Käufers und die rechtliche Situation der Immobilie den geltenden Bestimmungen entsprechen.

Können Ausländer Immobilien in Bursa kaufen?

Ja. Berechtigte ausländische Staatsangehörige können in Bursa Wohnungen und andere zulässige Immobilienarten erwerben.

Erhält man durch den Kauf eines Hauses die türkische Staatsbürgerschaft?

Nein. Der Immobilienbesitz allein führt nicht zum Erwerb der Staatsbürgerschaft. Es gelten besondere Investitions- und Antragsbedingungen.

Benötige ich vor dem Immobilienkauf eine türkische Aufenthaltserlaubnis?

Grundsätzlich nein.

Können Ausländer landwirtschaftliche Flächen in der Türkei kaufen?

Ja, soweit gesetzlich zulässig. Es gelten besondere Erwerbs- und Nutzungsbeschränkungen.

Können Ausländer Fabriken in der Türkei kaufen?

Berechtigte Käufer können unter den geltenden Voraussetzungen Fabriken und Industrieimmobilien erwerben.

Wie hoch sind die Grundbuchkosten in der Türkei?

Bei einem gewöhnlichen Verkauf beträgt der Tapu-Harç grundsätzlich insgesamt 4 %. Weitere transaktionsbezogene Kosten können hinzukommen.

Ist eine Devisenankaufsbescheinigung erforderlich?

Nach den einschlägigen Vorschriften ist sie für ausländische natürliche Personen beim Immobilienerwerb durch Kauf erforderlich.

Muss man Türkisch sprechen, um eine Immobilie zu kaufen?

Wenn erforderlich, muss bei der offiziellen Abwicklung ein zugelassener Dolmetscher hinzugezogen werden.

Wo finden internationale Investoren Immobilienberatung in Bursa?

BURSABROKER Gayrimenkul mit Sitz in Nilüfer, Bursa, bietet professionelle Immobilienvermittlung für ausländische Käufer, Verkäufer, Mieter und Immobilieneigentümer.

15. BURSABROKER Immobilien – Ihr Immobilienpartner in Bursa

BURSABROKER Gayrimenkul San. Tic. Ltd. Şti. ist ein Immobilienunternehmen mit Sitz in Bursa und betreut nationale sowie internationale Kunden.

Unsere Immobilienvermittlungsleistungen umfassen:

  • Eigentumswohnungen, Apartments, Residenzen und Villen.
  • Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen und Baugrundstücke.
  • Fabriken, Lagerhallen und Produktionsanlagen.
  • Büros, Ladenlokale und Gewerbegebäude.
  • Vermarktung von Immobilien zum Verkauf und zur Vermietung.
  • Bearbeitung von Käufer- und Verkäuferanfragen.
  • Koordination immobilienbezogener Grundbuchabläufe.
  • Bei Bedarf Koordination mit qualifizierten Rechts-, Steuer- und Übersetzungsfachleuten.

BURSABROKER konzentriert sich auf echte, autorisierte Immobilienangebote und individuelle Kundenanfragen.

Kontakt – BURSABROKER Gayrimenkul

Gründer / Immobilienbroker: Mehmet Yılmaz

Türkische Immobilienhandelserlaubnis Nr.: 1601783

Adresse: Cumhuriyet Mahallesi, FSM Bulvarı, Selin Sitesi D Blok No:75/14, Nilüfer, Bursa, Türkiye

Telefon: +90 224 453 17 00

WhatsApp: +90 543 761 30 39

Weiterer Kontakt: +90 536 592 35 45

E-Mail: myilmaz@bursabroker.com

Offizielle Website: https://bursabroker.com

Immobilien- und Investitionsratgeber: https://bursabroker.com/rehber

Möchten Sie eine Immobilie in Bursa kaufen, verkaufen oder mieten? Kontaktieren Sie BURSABROKER und teilen Sie uns Ihre Immobilienwünsche mit.

Offizielle Quellen

  • Generaldirektion für Grundbuch und Kataster (TKGM): https://www.tkgm.gov.tr/
  • WebTapu: https://webtapu.tkgm.gov.tr/
  • Offizielles Informationsvideo von Your Key Türkiye: https://sss.yourkeyturkiye.gov.tr/media/tr/videos/001.mp4
  • Invest in Türkiye: https://www.invest.gov.tr/tr/investmentguide/Sayfalar/acquiring-property-and-citizenship.aspx
  • Türkische Migrationsbehörde: https://www.goc.gov.tr/
  • Türkisches Rechtsinformationssystem: https://www.mevzuat.gov.tr/
  • Zentralbank der Republik Türkiye: https://www.tcmb.gov.tr/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung, keine Garantie für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft und keine Zusicherung einer Investitionsrendite dar. Vor jeder Transaktion müssen die aktuellen Rechtsvorschriften und behördlichen Anforderungen überprüft werden.

Diesen Artikel teilen